Oxalsäure ist in Spanien im Gegensatz zu Apivar, Apitraz, Apistan usw. nicht zur Behandlung von Varroa zugelassen.
Apícola los pedroches lehnt jede Verantwortung für die missbräuchliche Verwendung dieses Geräts ab.
Vor jeder Verwendung bitten wir Sie, sich von Ihrem nächsten Imkerverband beraten zu lassen oder die Gesetzgebung Ihrer autonomen Gemeinde oder Ihres Landes zu konsultieren.
Die mit diesem Gerät verwendete Oxalsäure muss vom Typ Api-Bioxal oder ähnlich sein, was nach den geltenden Rechtsvorschriften in dem Land oder der autonomen Gemeinschaft, in dem es verwendet wird, zulässig ist.